Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/1/Seite.080055.html