Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25 Oö.Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Bitte mitbringen / beizulegen:
Anzeige, Formulare sind im Gemeindeamt
und im Internet erhältlich.
Skizze des Bauvorhabens
Infos zu BAUANZEIGEN:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/Seite.2260300.html