Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25 Oö.Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 

Bitte mitbringen / beizulegen:

Anzeige, Formulare sind im Gemeindeamt und im Internet erhältlich.

Skizze des Bauvorhabens


Infos zu BAUANZEIGEN:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/Seite.2260300.html