Mutter-Kind-Zuschuss

Im Mutter-Kind-Pass ist das jeweilige Antragsformular, die Vorsorgeuntersuchungen müssen vom Arzt bestätigt sein. Anträge nach Vollendung des 2. bzw. 5. Lebensjahres des Kindes der Wohnsitzgemeinde wegen Bestätigung des Hauptwohnsitzes vorlegen.

 Land Oberösterreich - Eltern-Kind-Zuschuss (land-oberoesterreich.gv.at)