Reisepass

Am 15. Juni 2009 ist die Änderung des Passgesetzes 1992 in Kraft getreten.

Neue Kindermiteintragungen sind nicht mehr möglich (Grundsatz: Eine Person - ein Pass) bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14.06.2012 gültig.

Der Pass, in dem sich die Kindereintragung befindet, behält jedoch die bis zum Ablaufdatum vorgesehende Gültigkeit.

Jeder Reisepass für Minderjährige unter 12 Jahren enthält einen Datenträger, d.h. der so genannte Kinderpass (ohne Chip) ist nicht mehr vorgesehen.

Zur Antragstellung ist bitte mitzubringen:

  • alten Reisepass
  • bei Neuausstellung und wenn es kein roter Pass ist bzw. der Reisepass 5 Jahre abgelaufen ist muss Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und geg. Heiratsurkunde vorgelegt werden
  • 1 Passfoto
  • bei Namensänderung durch Heirat ist neuer Reispass notwendig

 

Gebühren: Reisepass € 75,90, Expresspass  €  100,--

für unter 12-jährige € 30,--, Expresspass € 38,--

Reisepasse bei erstmaliger Antragstellung für unter 2-jährige ist kostenlos.

 

http://www.help.gv.at/77/Seite.770000.html